Regln für die Benutzung des Hundefreilaufes

Damit jeder Nutzer seine Freude an unserem Hundefreilauf hat und behält, geht es leider nicht ohne Regeln. Diese Regeln sind von jedem Nutzer einzuhalten.

Erkrankungen

Alle Hunde, die unseren Hundefreilauf nutzen möchten, dürfen keine ansteckenden Erkrankungen oder Symptome solcher Erkrankungen haben.

Impfungen und Vorsorge

Jeder Hund muss geimpft sein, des Weiteren müssen in regelmäßigen Abständen Wurmkuren beim Hund durchgeführt werden.

Läufigkeit

Da manche Rüden unter der Läufigkeit der Hündinnen zu stark leiden, dürfen läufige Hündinnen den Platz nicht betreten.

Beaufsichtigung

Trotz der Umzäunung ist der Hund immer im Auge zu behalten und darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Gelände

Gebuddelte Löcher sind wieder zu zumachen. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen, die für Mensch und/oder Tier gefährlich werden könnten sind umgehend zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Verunreinigungen

Der Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kotabsatz und andere Verunreinigungen, spätestens wieder beim Verlassen des Geländes, entsorgt werden.

Haftung

Personen- und Sachschäden sind vom jeweiligen Hundebesitzer selbst zu tragen.
Es wird eine Hundehaftpflichtversicherung empfohlen.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Das Betreten des Geländes ist auf eigene Gefahr.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keinerlei Schadensersatzansprüche an den Betreiber gestellt werden können.

Nutzungsdauer

Die Zeiten können kurzfristig vom Hundebesitzer verlängert werden, solange sich die Verlängerung nicht mit der Besuchszeit eines anderen Hundebesitzers überschneidet.
Platzverweise die vom Betreiber ausgesprochen werden, sind sofort folge zu leisten.


Letzte Änderung 13.07.2009